Sterbehilfe

Tropfenkammer, © Michael Bührke

Tropfenkammer, © Michael Bührke - pixelio.de

Wieder einmal sorgt ein Gerichtsurteil über Sterbehilfe für Unruhe und Diskussionen. Passive Sterbehilfe ja! Aktive Sterbehilfe nein! Wo ist hier der Unterschied? Ob ich eine Spritze setze oder lebenserhaltene Schläuche durchtrenne, für mich ist alles aktiv. Sogar die verantwortlichen Ärzte sind verunsichert.

Wir – meine Frau und ich -  sind seit Jahren in der deutschen Hospiz Dortmund. Wir haben auch hier – wie im FriedWald – Vorsorge getroffen. Patientenverfügung, Betreuer- und Vorsorgeverfügung mit amtlicher Bestätigung liegen im Tresor. Der Grund: Jahrelang waren wir ehrenamtliche, richterlich bestellte Betreuer. Wir haben miterleben müssen, wie kranke alte Menschen ihre letzten Lebensjahre im Alten- und Pflegeheim, voll mit allerlei Medikamenten, vor sich hin dämmerten. Oft hörten wir die Worte: Ach, könnte ich doch sterben! Dieses Thema möchte ich nicht weiter vertiefen …

In den Heimen sind Menschen, die hier ihren Lebensabend genießen und erleben möchten. Doch wenn sich langsam das Ende nähert, werden sie krank, müssen eventuell ins Krankenhaus. Hier im Heim muss mehr für diese Leute getan werden. In Gesprächen – auch mit Alzheimerkranken – sollte über Vorsorge, Tod und Beerdigung gesprochen werden.

Wir taten es, oft mit Erfolg. Wir wissen, Pflegepersonal und Ärzte sind überfordert. Ihre tägliche Arbeit fordert Nervenstärke, Ruhe, Konzentration und Ausdauer. Die Hospizbetreuung, die angewandte Paliativmedizin und deren Dienste müssten neu überdacht werden. Auch wenn etliche Institutionen das neue Urteil kritisieren, ich bin für das Sterben nach meinem Willen, denn der Wille des Patienten ist wichtig und sollte respektiert werden.

Erwin Paproth, Kelsterbach

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel bezieht sich auf das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe. Zur Erinnerung: Ein Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, die künstliche Ernährung der Mutter zu beenden, weil diese keine lebensverlängernden Maßnahmen wollte. Dieser Akt passiver Sterberhilfe ist nach Auffassung des BGH dann nicht strafbar, wenn es nachweislich dem Wille des Patienten entspricht, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten.

Video: Über das BGH-Urteil bei tagesschau.de

Deutsches Ärzteblatt: Sterbehilfe-Urteil - Begrüßenswert, aber nicht ganz unproblematisch

spiegel.de: BGH-Urteil zur Sterbehilfe – Recht revolutionär

Ratgeber – Vorsorge für den Notfall: Patienten- und Betrueungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Lesezeichen setzen:
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Yigg
  • De.lirio.us
  • Google
  • LinkArena
  • Webnews.de
  • YahooMyWeb
  • Furl
  • MisterWong
  • blogmarks

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder weitergegeben. Benötigte Felder sind markiert mit *

*
*