
Findling | Foto: Jerzy Sawluk, pixelio
Das Urteil stellt für mich einen weiteren Meilenstein in der Geschichte des Patientenwillens dar. Der erste war für mich derjenige, als die Patientenverfügung am 18. Juni 2009 zum Gesetz erhoben wurde. Ich bin sehr froh, dass der Patient und die Patientin damit zum mündigen Bürger erklärt werden. Zu Menschen, die genau wissen, was sie wollen und was unterlassen werden soll.
Wenn ich den Diskussionen um dieses Urteil lausche, dann höre ich viele Menschen, die sich freuen. Ich höre aber auch viele gut gemeinte Stimmen, die besser als die Betroffenen selbst wissen, was diese wollen. Ich zolle den Richtern und allen Betroffenen meinen Respekt, dass Sie den mündlich geäußerten Willen der Patientin berücksichtigt haben und schließe mich den Worten des Patientenanwalts Wolfgang Putz an, der in etwa sagte: “Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, fertigen Sie eine schriftliche Patientenverfügung an.”
Haben Sie schon eine Patientenverfügung?
Für mich kann ich diese Frage mit: “Ja” beantworten. Die Eingangsfragen in qualifizierten Patientenverfügungen lauten: ”Warum wollen Sie eine Patientenverfügung aufsetzen?”
“Wie ist Ihre momentane Lebenssituation?”
Meine Antworten lauten: “Durch meinen eigenen privaten und beruflichen Weg und dem damit verbundenen Umgang mit Tod und Sterben ist es mir wichtig, klar zu regeln, was mit meinem Körper geschehen soll, wenn ich durch Krankheit und Unfall außerstande bin, meine Wünsche zu verbalisieren. Weiterhin ist es mir wichtig, meine Angehörigen durch klare Entscheidungshilfen zu stützen.Ich liebe das Leben, genieße jeden Tag, so als ob er der letzte ist [...] Mein Wunsch ist es, einmal plötzlich, nachdem ich alle Lebens-Aufgaben erledigt habe, einzuschlafen, während ein leises Lächeln meine Lippen umspielt.”
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schlimm es ist, neben dem Bett eines Menschen zu stehen und unschlüssig über dessen Wünsche zu sein. Die heutige Intensivmedizin ist ein Segen. Sie kann aber auch zum Fluch werden und sich gegen uns richten, wenn andere entscheiden was gut und richtig für uns ist. Meine Mutter vier Tage lang sterben zu sehen und machtlos daneben zu stehen, gehört für mich zu den schlimmsten Erlebnissen meines Lebens. Deswegen kann ich nur jedem raten, sich zu einer Zeit, da der Gevatter gefühlt noch meilenweit von einem entfernt ist, mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Den Eingangsfragen schließen sich viele andere Fragen an. Mein Tipp: Lassen Sie sich bei der Beantwortung von Ihrem Gefühl und Ihren Einstellungen leiten. Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Hausarzt, wenn Sie unsicher sind oder bei Biographen, Verbraucherorganisationen und sonstigen Beratungsstellen. Die Beschäftigung mit der Materie klärt zukünftige Ereignisse und ist Unterstützung für das Hier und Jetzt. Denn wie der Leibarzt Friedrich des Großen, Christoph Wilhelm Hufeland, sagte: “Nur der allein ist frei, der recht oft und wach dem Tod, diesem unentrinnbaren Begleiter, in die Augen schaut.“
Die Geschichte hinter dem BGH Urteil
Weitere Informationen zum Urteil und Gratis Downloads zum Aufsetzen einer Patientenverfügung




















