
Theologe Michael M. P. Wittmann, Riegel
Als “RECHTLICHE BETREUUNG” begleitete ich in Freiburg i. Br. eine ältere Dame, sie war mir sehr ans Herz gewachsen, Elsbeth P., ehemals Wirtin des “Waldkircher Hofs” und der “Guten Quelle” in Freiburg i. Br.! Elsbeth verstarb am 24-01-2009 in meinem Beisein auf der Intensivabteilung im Diakoniekrankenhaus. Zuvor hatte ich für jene im Wichernhaus ein schönes Einzelzimmer besorgt, Elsbeth hatte Pflegestufe. Alles hatten wir geregelt. Und das, was Elsbeth als selbstverständlich hielt, nämlich, dass ich die Beisetzung halte und jene in Freiburg in ein Urnengrab kommt, dies haben alle als klar angesehen.
Weil aber alles so selbstverständlich war, hatte Elsbeth keine schriftliche Verfügung getroffen. Alles war – wie gesagt “geregelt”, eine Patientenverfügung bestand, etc. etc., nicht aber eine schriftliche Verfügung, was nach dem Tod passieren sollte. Alles war ja einfach zu klar. — Nun hatte Elsbeth dann auch ein Vermächtnis geschrieben, kein Testament. Dies war noch in guten Zeiten geschehen. Alles schien auch hier klar, wie sie immer beteuerte. Aber auch dies schien nur so, denn – nun wurde plötzlich eine Verwandte, mit der Elsbeth keinerlei Kontakt hatte “Erbin”. Diese verfügte, dass Elsbeth in Sausheim, Frankreich verbrannt und dort die Asche “versiebt”, ausgeschüttelt werde.
Elsbeth hat kein Grab, sie bekam keine Einsegnungsfeier wie gewünscht. Als Autor auf dieser Internetseite möchte ich einfach hinweisen, es ist unumgänglich wichtig, zu Lebzeiten über den Tod hinaus Wichtiges zu regeln. Frage: Wie will man beerdigt werden, etc.! Dies sollte aber nicht im Testament stehen, denn dieses wird oft zu spät gelesen – und dann ist der verstorbene Mensch etwa schon eingeäschert, obwohl er im Sarg beigesetzt werden wollte – oder umgekehrt.
Dann sollte ferner ein Testament geschrieben sein, dies sollte richtig und sicher hinterlegt sein. Auch eine Vollmacht über den Tod hinaus/Testamentsvollstreckung zu geben /bestimmen ist nicht verkehrt, hier ist es aber wesentlich, dass man diese Person, incl. Stellvertretung (!!!) gefragt hat, ob diese das “Amt” annehmen wird. Alle Regelungen sollten immer wieder überdacht werden, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen mag zwar erstmalig als “kostenintensiv” erscheinen, letztlich ist es aber immer gut, wenn alles optimal geregelt ist.





















Dem kann ich nur zustimmen! Alles ist immer klar im Leben! Und das ist selbstverständlich! Aber was ist schon alles selbstverständlich? Nichts! Auch:”Ja, das mache ich wenn es soweit ist, irgendwann mal, ich bin ja noch so jung!” Nein, irgendwann ist es zu spät! Zum Sterben ist man nicht zu jung! Das Heute ist wichtig! Morgen ist es zu spät! Ich bin 41 Jahre “jung”! Treffe aber heute schon meine Entscheidung für “danach”! Denn danach kann morgen sein! Danke für diesen Beitrag! Dieser hat mir die Augen geöffnet!